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Sozialversicherung im Fall der Berufsunfähigkeit

Auch im Falle der Berufsunfähigkeit (BU) bleiben Steuern und Sozialabgaben ein Thema. Wie es sich mit den Steuern verhält, haben wir hier schon erklärt. Wie verhält es sich aber mit der Sozialversicherung? Darauf wollen wir im Folgenden eingehen:

Rentenversicherung

Im Falle der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bist Du von der Rentenversicherung befreit. Das ist auf der einen Seite gut, weil es Deine Einkünfte nicht belastet, wenn es Dir eh schon schlecht geht und Du im Falle der Erwerbsunfähigkeit (EU) sogar noch eine Rente erhältst.

Schlecht ist das, weil Du dadurch, dass keine Einzahlungen mehr erfolgen, im Alter mit einer deutlich geringeren Rente rechnen musst. Selbst, wenn Du zu den Glücklichen gehörst, die mit ihrer privaten BU-Rente noch gut leben können, läuft diese Rente im Alter aus, und Du bist auf Deine Altersvorsorge angewiesen, die durch die niedrigere staatliche Rente natürlich erheblich geschmälert wird.

Als Ausgleich für diesen Fall gibt es Rentenversicherungen mit BU-Beitragsbefreiung. Das bedeutet, selbst im Fall der Berufsunfähigkeit läuft Deine Rentenversicherung weiter, ohne dass die Beiträge Deine Liquidität belasten. Im Rahmen einer guten BU-Beratung sollte dieser Punkt unbedingt zur Sprache kommen.

Kranken- und Pflegeversicherung

In Deutschland gilt gemäß § 5 SGB V die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung. Darum kommt man auch im BU-Fall nicht herum. 

Du bist privat versichert?

Als Privatversicherter musst Du im BU- und EU-Fall Deine Beiträge weiter selbst zahlen. Zwar fällt aus naheliegenden Gründen das Krankentagegeld weg, das sollte aber zumindest im BU-Fall als Anwartschaft weitergeführt werden. Die Kosten für die Krankenversicherung solltest Du bei der Berechnung der notwendigen BU-Rente also unbedingt beachten.

Du bist gesetzlich versichert?

Im BU-Fall führt die Krankenkasse ein Statusfeststellungsverfahren durch. Bist Du „nur“ berufsunfähig, zählst Du im Regelfall als freiwillig gesetzlich kranken- und pflegeversichert. In diesem Fall zählt gem. § 240 SGB V auch Deine private BU-Rente zu den beitragspflichtigen Einnahmen. Beim aktuellen Beitragssatz (Stand: 07. Mai 2021) von 14,6% für die Kranken- und 3,05% für die Pflegeversicherung (3,3% für Kinderlose) blieben von 1.500 € BU-Rente nur noch 1235,75 € über.

VORSICHT! Ist Dein Ehepartner privat krankenversichert, wird Dir wie bei jedem anderen freiwillig Versicherten auch, dessen halbes Einkommen mit hinzugerechnet. In diesem Fall können die Krankenversicherungsbeiträge also dramatisch steigen.

Ergibt das Statusfeststellungsverfahren, dass Du auch zum Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente berechtigt bist, bist Du in der Regel fortan pflichtversichert. In diesem Fall sind Deine Einkünfte aus der privaten BU-Rente keine Einkünfte gem. § 237 S. 1 SGB V, werden also nicht zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen.

Neben Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit spielen im Statusfeststellungsverfahren auch die sonstigen Einkünfte eine Rolle sowie die Frage, ob Sie zu diesem Zeitpunkt eine Berufstätigkeit für mehr als 450 € monatlich haben.

Und jetzt Hand aufs Herz: Hättest Du diese Punkte beim Abschluss Deiner BU-Rente selbst bedacht? Falls die Antwort „Nein“ lautet, solltest Du damit einen Profi beauftragen. Uns erreichst Du unter info@finkodin.de.