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Die wichtigsten Versicherungen beim Bau eines Eigenheims

Wer ein Haus bauen möchte, benötigt nicht nur eine gute Finanzierung, sondern sollte sich auch in vernünftigem Rahmen absichern. Schließlich kann während der Bauphase einiges schiefgehen, was den Bauherrn finanziell ruinieren kann. Was ist wichtig?

  1. Bauherrenhaftpflichtversicherung

Der Bauherr ist für die Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich. Das gilt auch dann, wenn Fremdfirmen das Haus errichten. Damit haftet der Bauherr auch für alle Schäden, die auf dem Bau entstehen. Das kann ein umstürzendes Gerüst sein, spielende Kinder, die sich auf der Baustelle verletzen, usw. (und nein, ein Verbotsschild reicht nicht, um sich zu enthaften).

Vor derartigen Gefahren schützt die Bauherrenhaftpflichtversicherung, die noch vor dem ersten Spatenstich abgeschlossen werden sollte.  Der Versicherungsschutz gilt bis zur Endabnahme des Gebäudes, die Versicherungsbeiträge sind abhängig von der Bausumme. Als Deckungssumme empfehlen wir mindestens 5 Mio. Euro.

2. Feuer-Rohbau-Versicherung/Wohngebäudeversicherung

Brand, Blitzeinschlag, Explosionen – all diese Gefahren können auf Ihrer Arbeit die Arbeit von Wochen und Monaten im Handumdrehen zerstören. Gegen dieses Risiko sicherst Du Dich mit einer Feuer-Rohbauversicherung ab. Viele Banken bestehen aus naheliegenden Gründen für die Kreditvergabe auf den Abschluss einer solchen Versicherung. Für eine umfangreichere Deckung kann bereits vor Baubeginn eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden, die eine Feuer-Rohbau-Versicherung einschließt.

3. Bauleistungsversicherung

Als Ergänzung zur Feuerrohbauversicherung deckt die Bauleistungsversicherung Naturgefahren wie Sturm und Hochwasser ebenso ab wie Vandalismus und fahrlässiges Handeln von Bauarbeitern, z.B. dem Lehrling, der durch den frischen Estrich latscht.

Der Versicherungsschutz umfasst die kompletten Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für den Roh-, Aus- und Umbau. Auch Schäden durch den Diebstahl von fest eingebautem Material sollten mit abgedeckt werden, da der Handwerker die bereits getätigten Arbeiten und das verbaute Material unabhängig vom Diebstahl in Rechnung stellt. Auch hier besteht Versicherungsschutz während der gesamten Bauzeit.

4. Bauhelfer-Unfallversicherung

Baustellen sind immer potenzielle Unfallquellen. Die Leiter, der Nagel im Brett auf dem Boden, herunterfallendes Material, usw. Das gilt insbesondere dann, wenn Arbeiten nicht von Fachpersonal durchgeführt werden, sondern z.B. von Freunden in Eigenleistung. Kleiner Tipp aus eigener Erfahrung: Auch wenn er noch so bettelt – gib Deinem 40jährigen Steuerberaterfreund mit den zwei linken Händen NICHT die Kreissäge!

Grundsätzlich gilt: Wer beim Bauen hilft, ist bei Arbeitsunfällen oder Unfällen auf dem Weg von und zur Baustelle über die gesetzliche Bauhelferversicherung abgesichert. Dabei ist es auch egal, ob der Helfer bezahlt wird oder nicht. Wichtig ist nur, alle Helfer bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anzumelden. Je nach Umfang der Arbeiten auf dem Bau fallen dafür Beiträge an. Auch wenn der Bauherr die Anmeldung vergisst, greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung für die Helfer – dem Bauherrn droht dann jedoch ein saftiges Bußgeld.

ACHTUNG: Der automatische Schutz gilt NICHT für Dich als Bauherren und Deinen Ehepartner! Ihr könnt Euch freiwillig gegen einen Zusatzbeitrag bei der BG Bau versichern oder aber eine private Bauhelfer-Unfallversicherung abschließen. Auch Familienangehörige sind nicht immer automatisch geschützt. Verletzt sich beispielsweise der Vater beim Beladen eines LKWs, so gilt dies als Gefälligkeit innerhalb der Familie, für die der gesetzliche Schutz nicht greift.

Solche Fälle deckt die private Bauhelfer-Unfallversicherung ab, die zur Ergänzung der Leistungen aus der gesetzlichen Bauhelfer-Unfallversicherung abgeschlossen werden kann (und sollte! Ich meine: Es sind Deine Freunde, die Dir da helfen). Sie bietet Geldleistungen bei dauerhaften, unfallbedingten Gesundheitsschäden in Form einer Einmalzahlung, einer lebenslangen Rente oder beidem.

5. Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke

Auch für ein unbebautes Grundstück trägst Du die Verantwortung. Verstößt Du als Eigentümer gegen die sogenannte Verkehrssicherungspflicht, haftest Du für entstehende Schäden in unbegrenzter Höhe. Mit einer Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke lässt sich dieses Risiko leicht und kostengünstig abdecken. Sie greift beispielsweise dann, wenn Du im Winter Deiner Streupflicht nicht nachkommst, ein Fußgänger auf dem glatten Gehweg stürzt und sich dabei verletzt. Oder wenn ein offensichtlich morscher Baum auf Deinem Grundstück in ein parkendes Auto kracht. Die Versicherung ist dann sinnvoll, wenn der Baubeginn noch nicht feststeht oder eine Bebauung nicht in absehbarer Zeit geplant ist.

Neben den Versicherungen, die direkt für den Bau notwendig sind, gilt es in den meisten Fällen auch noch, das Darlehen für den Hausbau (oder Kauf) mit abzusichern. Daher möchte ich an dieser Stelle noch die folgenden zwei Versicherungen ansprechen:

6. Risiko-Lebensversicherung

Wenn Paare eine Immobilie gemeinsam kaufen, ist die Finanzierung oft auf beide Partner abgestellt, insbesondere dann, wenn Kinder da sind. Meist ist es so, dass der eine Vollzeit arbeiten geht, während der andere die Kinder zumindest nachmittags betreut und eventuell noch in Teilzeit arbeitet. Stirbt einer der Partner, bricht dieses Modell in sich zusammen. Häufig ist der überlebende Partner dann gezwungen, das Haus zu verkaufen, da er die Kosten für die Finanzierung allein nicht stemmen kann. Dieses Risiko sichert man mit einer Risiko-Lebensversicherung ab. Diese sollte das komplette Darlehen abdecken und noch einen kleinen Puffer enthalten. Da das Darlehen mit der Zeit getilgt wird, kann auch die Höhe der Risikolebensversicherung annuitätisch an das Darlehen angepasst werden.

7. Einkommensabsicherung

Neben dem Tod kann auch ein vorübergehender oder endgültiger Wegfall eines Einkommens wegen Krankheit oder Unfall zu einem ernsten Problem werden. Niemand möchte sich in so einer Situation auch noch über das eigene Dach über dem Kopf Gedanken machen müssen. Daher sollte das Einkommen in irgendeiner Form gegen einen längeren krankheitsbedingten Ausfall abgesichert werden. Immerhin dauert so eine Immobilienfinanzierung im Schnitt 25 bis 30 Jahre. In dieser Zeit kann im Leben eine Menge passieren. Ob dieser Schutz über eine Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt, über eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder ob nur Grundfähigkeiten und bestimmte Krankheiten abgesichert werden müssen, kannst Du gemeinsam mit einem Profi entscheiden. Wichtig ist nur: Irgendwie muss es abgesichert werden.

Wir hoffen, dass wir Euch mit dieser kurzen Zusammenstellung helfen konnten. Bei Bedarf helfen wir Euch natürlich gern persönlich weiter. Ihr erreicht uns per Mail unter info@finkodin.de oder telefonisch unter 0 20 64 – 475 46 21.