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Was macht eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit, und wer braucht sowas eigentlich?

Zunächst einmal: Was tut so eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) überhaupt? Grob gesagt zahlt die Versicherung mir einen monatlichen Betrag für den Fall, dass ich aus irgendeinem beliebigen Grund (Krankheiten wie z.B. Krebs oder Parkinson, Schlaganfall, Unfall, usw.) berufsunfähig werde. Berufsunfähig bedeutet, dass ich meinen „zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann“ (§ 172 Versicherungsvertragsgesetz). Dabei gilt fast immer eine 50%-Grenze, die sich sowohl auf die Zeit als auch auf ein sinnvolles Arbeitsergebnis bezieht.

Ein Beispiel: Bekomme ich als Gehirnchirurg plötzlich Parkinson, kann ich zwar noch immer stundenlang im OP stehen, ein sinnvolles Arbeitsergebnis werde ich mit zitternden Händen aber wohl nicht mehr erzielen, bin daher also berufsunfähig. Dabei sollte man einen Denkfehler vermeiden: Die typische Berufsunfähigkeit ist nicht die, welche ein Leben lang andauert. Die durchschnittliche Berufsunfähigkeit dauert im Schnitt dreieinhalb Jahre. Dabei sind so Sachen ausschlaggebend wie Burnout, Krebs, Schlaganfall oder andere Krankheiten oder schwerwiegende Ereignisse, die jeden treffen können. Das Risiko einer BU ist ziemlich hoch: Jeder Vierte wird im Laufe seines Lebens mindestens einmal berufsunfähig. Wie hoch Dein individuelles Risiko ist, erfährst Du hier.

Die ersten sechs Wochen sind dabei noch kein Problem, schließlich zahlt da der Arbeitgeber weiter. Im Anschluss übernimmt die Krankenkasse mit einem Abschlag von ca. 30% für maximal 78 Wochen, also 19 Monate. Im Anschluss ist jeder auf sich gestellt. Staatliche Leistungen gibt es erst wieder bei einer festgestellten Erwerbsunfähigkeit, wenn man also körperlich nicht mehr in der Lage ist, irgendeinem Job nachzugehen. Hier erhält man für die volle Erwerbsunfähigkeit eine staatliche Rente von 750 € monatlich, sofern man nicht mehr in der Lage ist, drei Stunden am Tag zu arbeiten. Der oben angesprochene Gehirnchirurg wäre mit Parkinson also berufs- aber nicht erwerbsunfähig, würde also keinerlei staatliche Leistung erhalten, sondern könnte sich für den Fall nur privat über eine Berufsunfähigkeitsversicherung absichern.

Wer braucht sowas also? Die einfache Antwort lautet: Jeder, der auf sein Arbeitseinkommen angewiesen ist. Wenn Sie also nicht z.B. aus Miet- oder Kapitalerträgen Ihren Lebensunterhalt bestreiten können und auf einen Job angewiesen sind, dann brauchen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ganz so einfach ist es aber doch nicht. Immerhin kannst Du Dich ja auch entscheiden, das Risiko selbst zu tragen. In dem Fall führt eine BU zu Hartz IV, aber es ist Dein Risiko, Du kannst also überlegen, ob Du es selbst tragen möchtest.

Etwas anders sieht es in einer festen Partnerschaft aus. Hier wird das Einkommen des berufstätigen Partners angerechnet, er müsste Dich im Falle der BU also mitversorgen. Gut, da kann man sich immer noch trennen, es bleibt also zu einem Teil noch immer Eigenverantwortung, ob man das Risiko tragen möchte. Trotzdem sollte man da schon mal überlegen, ob eine BU-Versicherung nicht die bessere Lösung wäre.

Ganz anders ist der Fall jedoch, wenn Kinder im Spiel sind: Die sind nämlich erst einmal für viele Jahre von Deinem Einkommen mit abhängig. Fällt das aufgrund von Berufsunfähigkeit weg, rutschen die Kinder unweigerlich mit in die Armut. Sobald nicht mehr nur Du von Deinem Einkommen abhängig bist, sondern auch Kinder, solltest Du Dich in jedem Fall gegen die Berufsunfähigkeit absichern. Wie genau Du das tust, wie man den Bedarf ermittelt und welche Gesellschaften aufgrund der Bedingungswerke zu empfehlen sind, erfährst Du beim Finanzkontor Dinslaken.